Krankenkasse

§ 20 SGB V regelt die primäre Prävention und Gesundheitsförderung durch gesetzliche Krankenkassen zur Vermeidung von Krankheiten. Krankenkassen müssen Leistungen zur Senkung von Gesundheitsrisiken (Bewegung, Ernährung, Stress, Sucht) anbieten, um einen gesundheitsfördernden Lebensstil zu unterstützen. Dies umfasst zertifizierte Kurse und Maßnahmen in Lebenswelten